„Für Mitgliedsbeiträge und Spenden an politische Parteien sieht das EStG vorrangig eine Steuerermäßigung in Form eines progressionsneutralen Abzugs von der Steuerschuld vor. Danach sind bis zu 1.650 €, bei zusammenveranlagten Ehegatten/Lebenspartner bis zu 3.300 € begünstigt. Die Steuerermäßigung beträgt 50 % davon und wird von der Einkommensteuer abgezogen.“ (www.haufe.de )

Bankverbindung

Alternative für Deutschland Kreisverband Landkreis Rostock

DE83 1305 0000 0201 1616 30

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